Eine der drängendsten Fragen ist die nach der Zuständigkeit. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verursacherprinzip, das in diesem Fall auf die Rechtsnachfolge übergeht. Die Verantwortung zur Beauftragung und die Übernahme der Kosten sind klar geregelt:

  1. Die Erben: In erster Linie sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, die Reinigung des Leichenfundortes zu beauftragen und die Kosten zu tragen. Als Rechtsnachfolger übernehmen sie nicht nur das Vermögen, sondern auch die Pflichten – dazu gehört die Wiederherstellung der Wohnung.
  2. Der Vermieter oder Eigentümer: Schlagen alle Erben das Erbe aus oder sind keine Hinterbliebenen auffindbar, geht die Verantwortung auf den Eigentümer der Immobilie bzw. den Vermieter über. Dieser muss dann die Kosten für die Tatortreinigung übernehmen, um die Wohnung wieder in einen vermietbaren und sicheren Zustand zu versetzen.

Tipp: Prüfen Sie, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen oder eine Gebäudeversicherung des Eigentümers für einen Teil der Kosten aufkommt.