Grundlage ist das Verursacherprinzip: In der Regel setzen sich die Hinterbliebenen mit den Kosten auseinander. Sind keine Angehörigen vorhanden, übernehmen häufig der Vermieter oder die Hauseigentümergesellschaft die weitere Klärung. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Situation und Vertragsverhältnissen variieren.


Hinterlasse einen Kommentar